Als Blogger Filmbilder verwenden

Was tun, wenn man als Blogger über Filme und Serien schreiben und die Beiträge ansprechend bebildern will? Es gibt Wege zu gutem Bildmaterial, aber sie sind ein wenig steinig …

Jedes Bild ist geschützt

Beginnen wir mit der lästigen Juristerei. „Einfach so“ irgendwelche Bilder verwenden, ist eine schlechte Idee, denn „Bilder sind grundsätzlich urheberrechtlich geschützt“, sagte mir Rechtsanwalt und Internet-Experte Dr. Carsten Ulbricht im Gespräch. Während es bei Texten noch auf die „Schöpfungshöhe“ ankommt und belanglose Tweets möglicherweise nicht dem Urheberrecht unterliegen, ist das bei Bildern anders. Jedes Foto ist geschützt, und wenn es noch so beliebig und austauschbar ist.

Und das gilt selbstverständlich auch für Bilder aus Filmen oder Serien. Dabei spielt es keine Rolle, ob man das Bild irgendwo heruntergeladen, selbst per Screenshot angefertigt oder ein Filmplakat oder ein DVD-Cover abfotografiert hat – jeder Film, jedes Standbild daraus, jedes Poster und jedes Cover ist urheberrechtlich geschützt.

Urheberrecht: Das Bildzitat als Möglichkeit

Daher gibt es eigentlich nur zwei Möglichkeiten, um als Blogger legal Fotos zu Filmen und Serien zu verwenden: Man besorgt sich das Einverständnis des Urhebers (dazu kommen wir gleich); oder man verwendet das Bild im Rahmen eines so genannten Bildzitats. Das Urheberrecht erlaubt nämlich die Veröffentlichung eines „Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist“. Voraussetzung dafür ist, sagt Carsten Ulbricht, dass das verwendete Bild eine so genannte „Belegfunktion“ erfüllt, sprich: dass man sich inhaltlich damit auseinandersetzt.

Ohne zu sehr ins Detail zu gehen, kann man sagen: ein Filmfoto nur zu verwenden, damit der eigene Blogbeitrag hübscher aussieht, genügt nicht für ein Bildzitat. Man muss sich im Text mit genau der Szene auseinandersetzen, die auf dem Bild zu sehen ist. Und das dürfte in der Regel nicht der Fall sein. Ich persönlich verwende in der Tat Film- und Serienbilder, damit mein Blogbeitrag besser aussieht, weil Bilder den Text auflockern, ihn leichter lesbar machen und außerdem für mehr Aufmerksamkeit sorgen – ein Beispiel seht ihr hier. „Wenn aber die Vorgaben des Zitatrechts aus § 51 UrhG eingehalten werden, also auch ein hinreichender Quellhinweis auf der Webseite erscheint, ist die Verwendung des Filmfotos auch ohne ausdrückliche Zustimmung des Rechteinhabers rechtlich zulässig“, so Carsten Ulbricht.

Filmbilder verwenden: den Rechteinhaber fragen!

Ansonsten bleibt nur noch die Option, den Urheber ausfindig zu machen und um Erlaubnis zu fragen. Und das ist leider nicht so einfach. Wenn ihr glaubt, es gebe eine große Datenbank mit Bildern zu allen Filmen und Serien, bei der man sich einmal anmelden müsse und dann sei alles gut: Pech gehabt, gibt es nicht. (Gute Nachrichten: Update weiter unten!)

Tatsächlich haben alle großen Filmstudios und Verleiher eigene Datenbanken und Mediaserver – und den Zugang dazu regeln sie sehr unterschiedlich. Ich würde mal grob zwischen vier verschiedenen Schwierigkeitsgraden unterscheiden, um legal Zugriff auf diese Mediaserver und damit auf Fotos zu aktuellen Filmen und Serien zu bekommen. Denn diese Mediaserver wurden ursprünglich für Journalisten und „klassische“ Pressepublikationen eingerichtet, und mit „neuen“ Multiplikatoren wie Bloggern tun sich die Studios und Verleiher unterschiedlich schwer.

Level 1: Einfach zugreifen

Ja, auch das gibt es, aber es ist die Ausnahme. Amazon stellt tatsächlich in einem eigenen Amazon Newsroom Fotos zu selbst produzierten oder distribuierten Filmen und Serien ohne Hürden zur Verfügung. Über eine Suchfunktion findet man Szenenfotos und Promotion-Material zu vielen Filmen und Serien in bester Qualität.

Weil das fast zu schön ist, um wahr zu sein, habe ich explizit nochmal bei der Pressestelle von Amazon nachgefragt, ob auch Blogger diesen Newsroom nutzen dürfen. Antwort: „Gerne können Sie Bildmaterial vom Newsroom nutzen und dieses unter Nennung des Copyrights in Ihren Blogbeiträgen verwenden.“ Bravo, Amazon!

Level 2: Registrieren und schnell freigeschaltet werden

Die Regel ist, dass Rechteinhaber den Zugriff auf Bildmaterial beschränken und nicht jedermann frei darauf zugreifen lassen. Wenn man Glück hat, erfolgt die Anmeldung und Freischaltung zum Presse- oder Mediaserver aber schnell und unkompliziert.

So etwa bei Netflix: Bei deren Netflix-Medien-Center muss man sich registrieren und dabei einige Daten eingeben. Aber die Prüfung und Freischaltung erfolgte in meinem Fall innerhalb kürzester Zeit. Ähnlich ging es mir bei den Walt Disney Studios. Keine Probleme, ein vorbildlicher Umgang mit Bloggern.

Level 3: Registrieren und ein paar Hürden meistern

Allerdings tun sich manche großen Studios meiner Erfahrung nach schwer damit, Blogger als ebenso wichtige Multiplikatoren wie Journalisten zu verstehen. Entsprechend mühsam ist es zum Teil, Zugriff auf Fotos und Bildmaterial zu bekommen. Mühsam, aber nicht aussichtslos.

Beispiel Sony Pictures: Nach der Registrierung bei deren Presse-Service folgte ein reger Mailverkehr mit einer (sehr freundlichen) Ansprechpartnerin, bei dem es um die Frage ging, warum ich denn Zugang bräuchte. Nachdem meine Erklärungen wohl befriedigend waren, bekam ich temporär (!) Zugriff auf Fotos zu Sony-Filmen bis zum konkreten Nachweis der Nutzung. Diesen Nachweis brachte ich bald durch Link auf einen Blogbeitrag, in dem ich auch über einen Sony-Film schrieb und ihn entsprechend bebildert hatte, woraufhin man mich vollständig freischaltete.

Level 4: Blogger müssen draußen bleiben

Ja, auch das gibt in unseren schönen und modernen Zeiten. Es gibt noch Filmstudios und Verleiher, denen Blogger egal sind und die immer noch glauben, dass Journalisten wie im 20. Jahrhundert die einzig wahren Gatekeeper sind. Warner Brothers zum Beispiel. Warner Brothers mag keine Blogger. Meine Registrierung bei deren Medienserver wurde kommentarlos abgelehnt. „Zugang verweigert“ war der Betreff der lapidaren Mail, die ich erhielt: „Leider können wir Ihnen keinen Zugang zu unserem Presseserver gewähren.“

Auf meine Nachfrage per Mail, warum mir der Zugang verweigert werde und ob man sich das nicht vielleicht nochmal anders überlegen könne, erhielt ich – keine Antwort. Aber gut, wenn Warner sich zu vornehm für die Kommunikation mit Bloggern ist, bin ich mir zu vornehm, über Warner-Filme zu schreiben.

Fazit

Als Blogger muss man sich natürlich ans Urheberrecht halten, und das gilt nun mal auch, wenn man Bilder aus Filmen und Serien verwenden will. Mit Blogger-Anfragen gehen die Rechteinhaber sehr unterschiedlich um. In jedem Fall lohnt es, sich um die Freischaltung von Presse- und Medienservices zu bemühen, sofern das benötigte Material nicht gänzlich frei zugänglich ist.

Update September 2019

Unten in den Kommentaren wurde auf die Plattform von EclairPlay hingewiesen, wo das Pressematerial zahlreicher Verleiher gebündelt zur Verfügung gestellt wird. Die Auswahl ist groß, die Anmeldung ging schnell und unkompliziert – insofern kann ich die Plattform empfehlen!  

Service-Teil: Medienservices von Verleihern und Streaming-Anbietern

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45 Gedanken zu “Als Blogger Filmbilder verwenden

  1. Ist es nicht auch seit kurzem möglich über Getty Images Embed Bilder auf seinem Blog einzubinden, wenn es um eine reine Berichterstattung geht? Ich hab neulich ein Serien-Special geschrieben und stand vor dem selben Problem, dort bin ich recht gut fündig geworden.
    Liebe Grüße

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  2. Guter Hinweis! Das geht bei vielen Getty-Bildern schon seit knapp 3 Jahren. Ich habe allerdings keine Ahnung, welche Film-/Serienbilder Getty anbietet und welche nicht und warum … Das Einbetten hat auch kleinere Nachteile, du bist halt auf Vorgaben des Anbieters in Sachen Format, Layout, Quellenangabe etc. angewiesen, und ich könnte so ein Bild zum Beispiel nicht als Titelbild verwenden, da will WordPress eine Bilddatei haben. Aber alles in allem eine Alternative und besser als gar keine Bilder …

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    • Ja man muss sich schon ein wenig durch allerhand Gala- und Pressekonferenz Bilder der Darsteller wühlen, aber manchmal hat man auch Glück und findet Set- oder Promobilder. Beim Titelbild musste ich auch auf ein eigenes ausweichen, ansonsten hat es recht okay mit dem Einbinden in mein Theme geklappt. Das kann natürlich nicht für jeden funktionieren. Am Ende war ich froh, überhaupt Bildmaterial im Beitrag zu haben und musste meine Leser nicht mit einer reinen Textwüste erschlagen. Schau gerne mal vorbei (05.02. „Meine Top 10 Lieblingsserien…“ würd mich freun.

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  3. Das ist aber komisch ich hatte damals mit meinem Blog bei Warner keine Probleme einen Zugang zu bekommen.
    Wie auch bei allen anderen die ich bis anhin angefragt habe.

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    • Ich weiß ja auch nicht, woran’s liegt, und man wollte mir meine Warum nicht?-Frage ja auch nicht beantworten. Entweder es gibt eine sehr elaborierte Einzelfallprüfung, deren Kriterien streng geheim sind, oder es gibt unterschiedliche Ansprechpartner, die mal so, mal so entscheiden. Beides finde ich etwas peinlich, unzeitgemäß und – ja, doch – unprofessionell …

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  4. Also ich hatte damals auch keine Probleme, mich bei Warner anzumelden. 20th Century Fox war eine kleine Hürde, weil man da noch ein „Pirate Piracy“-Formular ausfüllen und per Fax zusenden musste.

    Natürlich ist die Hürde aber für jeden Filmblogger, der gerade erst angefangen hat, größer. Man muss sich als Blogger auch bei den Verleihern beweisen. Sprich: Regelmäßige Inhalte (Reviews, Previews, etc) veröffentlichen. Immerhin möchte man auch einen Pressepartner, der auch liefert und relevant ist.

    Von daher einfach starten, zur Not erstmal ohne Bilder, und nach ein paar Monaten nochmal die Registrierung probieren. Und: Nicht nur an die großen Kinofilm-Verleiher denken, sondern auch auf die DVD-/ Blu-Ray-Vertriebe (z.B.: Koch Media, Euro Video, Pierrot Le Fou, Turbine Medien) zugehen. Da ist der Einstieg oft flacher und schneller. ;)

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    • Wobei ich zum Beispiel über alles Mögliche blogge und nur gelegentlich über Filme. Warum die Verleiher ihr Promotion-Material zum Teil zurückhalten und wählerisch bei der Freigabe sind, will mir nicht ganz einleuchten. Im Internet kursiert das Zeug sowieso, vermutlich zu 95 Prozent ohne dass sich jemand um Rechte gekümmert hat, und geahndet wird natürlich auch nichts. Insofern wird denen, die wenigstens fragen, meines Erachtens das Leben von manchen Verleihern unnötig schwer gemacht. Andere wie Amazon sehen das vermutlich auch so und denken sich: Hauptsache über unsere Filme wird geschrieben, da geben wir auch Material großzügig und unkompliziert frei …

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      • Also, bei mir haben wirklich ALLE Registrierungen geklappt, außer bei Warner. Keine Ahnung, was das Problem ist. Aber okay, die Konsequenz daraus ist, dass ich einfach keine Filme von denen featuren werde. Glücklicherweise bringt Warner mittlerweile kaum noch was, das mich interessiert. von daher: Was soll’s. ;-)

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  5. Hallo,
    danke für diesen Artikel. Ich selber wollte demnächst anfangen über Fiolmperlen aus meiner Jugend zu bloggen und vielleicht noch die eine oder andere Serie vorstellen…da hab ich mich auch Gedanken gemacht wie das mit dem Bildmaterial zu handhaben ist. Jetzt habe ich eine Ahnung. Danke sehr

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  6. Darf ich hier zum Thema 20th Century Fox eine Frage stellen: Die Pressefotos dort sind, sobald man freigeschalten wird, allerdings nur auf 3 Monate Nutzungsdauer ab Release-Datum verwendbar. Anschließend gehen die Rechte vom Filmverleih an die Zentrale in den USA zurück. Wie löst ihr das Problem? Entfernt ihr dann einfach wieder die Bilder aus eurem Archiv? Oder fragt ihr extra nochmal bei Fox USA an, ob ihr das Bild für die Online-Archivierung weiter verwenden dürft? Danke für Euer Feedback.

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    • Bin mittlerweile bei allen Presseservern registriert und habe mir einzeln die Nutzungsbedingungen durchgelesen. Die Vorgabe mit den maximal 30 Tagen haben eigentlich alle Verleihe, sofern für die entsprechenden Bilder kein anderer Nutzungszeitraum angegeben ist – was aber so gut wie nie der Fall ist. Wie handhabst du das mittlerweile? Löschst du das Bildmaterial dann tatsächlich raus?

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      • Hallo filmfreax, ich beziehe meine Bildzitate von der Plattform eclairplay – da ist das Pressematerial aller Verleihe zusammengefasst und lässt sich bequem downloaden. Bislang habe ich dort noch nichts von einer 30-Tage-Nutzung gelesen, was ja auch für einen redaktionellen Artikel wie eine Blog-Review völlig unsinnig ist. Ich habe noch keine redaktionelle Film-Seite, ob Blog oder News, gesehen, die ihre Bilder aus ihren Artikeln entfernt hat.

        Eine weitere gute Plattform: moviestills.com – da findest du auch alles, sogar Setbilder etc. Sofern ich einen registrierten Zugang habe und legal Material für themenverwandte Reviews downloaden kann, sollte das kein Problem sein, die Bilder bei den Artikeln zu belassen.

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      • Vielen lieben Dank für die Tipps! :-) Habe mich auf beiden Plattformen mal registriert, habe allerdings nur moviestillsdb.com gefunden, aber ich denke mal, dass das die Plattform ist, die du meinst. Ich vermute ja auch, dass man nichts löschen muss, sondern entsprechendes Material ab diesem Zeitpunkt einfach nicht mehr verwenden darf. Aber um das abzuklären, habe ich jetzt tatsächlich mal alle Verleihe, bei denen ich freigeschaltet bin, per Mail kontaktiert. Denke mal, dass die Antworten im Verlauf der Woche eintrudeln werden. Kann dann gerne noch mal darüber berichten.

        Habe es auch schon auf vielen Filmseiten gesehen, dass Bilder manchmal gar nicht mit Copyright-Hinweis eingestellt werden. Oder es werden Bildausschnitte verwendet, obwohl das Verändern der Bilder in den meisten Nutzungsbedingungen auch untersagt ist. Da scheinen es viele nicht allzu genau zu nehmen, und ich vermute, dass die Verleihe darauf auch gar nicht groß achten.

        Wie auch immer, ich möchte das Material trotzdem so akkurat wie möglich nutzen – also auch noch ©-Hinweise ordentlich setzen -, um mich im Zweifelsfall nicht angreifbar zu machen.

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      • Lieber filmfreax, das sehe ich genau wie du – und ich habe mich auch lang und breit darüber informiert. Habe auch mit einem Medienrechtler unterhalten, von dem ich eben die Info bekommen habe, solange Bildmaterial von entsprechenden Seiten zum Download ausgewiesen sind, können sie verwendet werden. Natürlich gibt es in dieser Hinsicht jede Menge Grauzone, im Web ist urheberrechtlich vieles noch im Unklaren. Auch ich bin auf allen nur denkbaren Verleihseiten registriert. Sollte mal etwas nicht passen, können die mich gerne mit Bitte auf Unterlassung kontaktieren. Ich hab bislang nur bei einem einzigen Verleih die Anmerkung erhalten, das Bild nach 30 Tagen zu entfernen. Aber ich bin gespannt, was du für Response bekommst.

        Falls das tatsächlich so eine Klausel ist, dann würde das unsere Blogs zerstören, weil sie nur mit einem Filmzitat komplett sind. Das wäre sehr schade. Und ehrlich, das macht auch wirklich niemand.

        Zu eclairplay – hier nochmal: https://www.eclairplay.com/de_DEU

        hoffe das hilft! LG FILMGENUSS

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      • Ja, da gebe ich dir absolut recht! Ich vrstehe auch nicht, dass um das Bildmaterial so ein Aufhebens gemacht wird. Zumal das Zeug, wie es hier schon erwähnt wurde, ohnehin überall im Netz kursiert. Dass die Verleihe keine Raubkopien von ganzen Filmen im Netz verteilt sehen möchten, ist ja vollkommen verständlich. Aber Bildmaterial mit derartigen Restriktionen zu belegen, ist schon irgendwie daneben.

        Na ja, ich werde berichten, was die mir geantwortet haben.

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      • Ach so, hatte mich oben verschrieben, sorry. Es sind nicht 30 Tage, sondern 3 bis 6 Monate bei den meisten Verleihen.

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      • So, habe mittlerweile zumindest ein paar Antworten bekommen – von Universal, Studiocanal und Eurovideo.

        Nun ja, ich will jetzt nicht jede Antwort hier einstellen, aber bislang ist der Tenor einstimmig: Auf korrekte Copyright-Angaben wird Wert gelegt, und die Bilder dürfen ab dem „Ablaufdatum“ – wie gesagt, meistens sind das 3 Monate nach Kinostart, selten mal 6 – nicht mehr verwendet werden, dürfen aber in den bisherigen Beiträgen stehen bleiben. Danach dürfen sie aber nicht noch mal neu verwertet werden. Warum das so ist, wurde nicht so wirklich begründet. Aber ich vermute mal, dass den Verleihen daran gelegen ist, dass die Bilder ausschließlich im Zusammenhang mit dem jeweiligen Film verwendet werden.

        Die Dame von Studiocanal meinte zwar, dass die Bilder (Zitat: „streng genommen“) sogar gelöscht werden müssten, ich aber „von Studiocanal keine Beanstandung befürchten“ müsse. Für Studiocanal wäre es in Ordnung, wenn die Bilder stehen blieben.

        Von Universal bekam ich auch die Info, dass man die Bilder in redaktionellen Beiträgen nur im vorgegebenen Zeitraum erstellen dürfe, danach nicht mehr.

        Dann hatte ich auch noch danach gefragt, wie es mit der Platzierung des Copyright-Hinweises sei. Hintergrund für meine zusätzliche Frage war der, dass man die Quelle eigentlich unmittelbar beim Bild setzen muss. Nur lässt es mein WordPress-Theme nicht zu, dass ich den Hinweis oder einen Mouse-Over-Text im Beitragsbild platzieren kann. Meine Frage war deshalb, ob es in Ordnung sei, dass der Copyright-Hinweis erst unter dem Text zu lesen sei. Aber auch das wurde von allen drei Verleihen als absolut ausreichend bezeichnet, wohl weil der Bezug zum Bild ja dann eindeutig ist.

        Nun ja, mein bisheriges Fazit ist, dass man sich wohl nicht so viele Gedanken machen muss, wie man das gemeinhin gerne befürchtet.

        Also, wichtig ist, dass man…

        – die Bilder im vorgegebenen Zeitrahmen nutzt (in der Regel sind das 3 Monate nach Kinostart, manchmal auch 6 Monate)

        – die korrekten Copyright-Hinweise setzt (stehen meist beim Bild, teilweise auch in einem separaten Dokument im Pressekit. Ansonsten steht in den Nutzungsbedingungen, wie der Hinweis des jeweiligen Verleihs lauten soll)

        – man die Bilder für keine andere Berichterstattung außer über den (Kino)-Film selbst verwendet

        Warum ich jetzt bei allen möglichen Verleihen so genau nachgehakt habe? Einfach nur, um das Ganze schwarz auf weiß und im Zweifelsfall etwas schriftlich zu haben. Auch wenn ich bei den bisherigen Antworten nicht davon ausgehe, dass man sich (unter Einhaltung der genannten „Vorschriften“) Ärger einhandelt, ist mir grundsätzlich wohler dabei, im Zweifelsfall was vorweisen zu können.

        Jedenfalls hoffe ich, dass ich ein bisschen Licht ins Dunkel bringen konnte, und ich kann gerne weiter berichten, wenn ich noch mehr Antworten bekommen habe.

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      • Hi filmfreax, vielen Dank für das ausführliche und informative Feedback. Du bist ja wirklich ins Detail gegangen – super! Ungefähr so habe ich mir das schon gedacht. Meist schreibe ich meine Rezensionen im Rahmen des Kino- oder Retail-Releases, also passt das meist ganz gut, auch in punkto copyright-Verweis ;-) Und ich kann getrost weiter verfahren wie bisher.

        Was mich noch interessieren würde – wie sieht es bei älteren Filmen aus, die schon einige Jahre am Buckel haben. Welche Lizenz haben zum Beispiel Film- und Fernsehzeitschriften, die ihr Programm ja stets mit Bildern versehen? Da sind ja die Zeitrahmen ja schon längst abgelaufen.

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      • Klar, keine Ursache!

        Zu den älteren Filmen und der Print-Verwertung: Boah, keine Ahnung, da fragst du was. ;-) Ich hatte nur auf den Presseservern mancher Verleihe gesehen, dass teilweise tatsächlich angegeben ist, pb ein Bild für Print oder Online genutzt werden darf. Ansonsten kann ich dir daz nicht mehr sagen, weil ich mit Print ja nichts am Hut habe. Aber ich gehe mal davon aus, dass für die Verlage noch mal andere Bedingungen gelten bzw. die vielleicht sogar gesondert Verträge mit den Verleihen haben. Aber wie gesagt, ich weiß es nicht, ist nur eine Vermutung.

        Oder die Bilder werden gekauft. In der Mail von Universal stand auch, dass „Pressematerial honorarfrei bis zu 3 Monate nach Filmstart im Hinblick auf redaktionelle Berichterstattung für den Kinofilm verwendert werden“ darf. Deswegen gehe ich mal davon aus, dass für gekauftes Material – denn dieses „honorarfrei“ suggeriert ja, dass man das Zeug auch erwerben kann – noch mal andere Bedingungen gelten.

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  7. Mit diesem Beitrag hast du mir sehr weitergeholfen. Vor allem die Liste zum Schluss war sehr hilfreich. Da ich allerdings nicht über Filme und Serien schreibe, sondern auch über Videospiele, wollte ich dich fragen, ob du weißt, ob es eine ähnliche Liste für die größten Publisher von Spielen gibt?

    Vielen Dank!

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  8. Ich habe gerade meinen Blog eröffnet und bin nun auf der Suche nach Infos bzgl. Recht bei diversen Mediendingen (eben wie Fotos ect.) – deine Infos sind äußerst hilfreich, vor allem wenn man bei Filmkritiken bspw. nur ein Bild (wie Cover oder eine Filmszene als Bsp. hinzufügen will, sozusagen als Eyecatcher) – das wird wohl kaum möglich sein.
    Trotzdem danke für die Infos!

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  9. Ich baue auch gerade meinen Filmblog auf, aber die Registrierung bei den ganzen Medienportalen läuft eher schleppend. Bislang bin ich nur bei Amazon drin – die arbeiten in Sachen Presseanfragen mit einer externen Agentur zusammen, die man einfach anschreiben kann, wenn man was braucht -, und habe heute die Bestätigung von Universal Pictures bekommen. Antwort von Netflix steht noch aus, habe die aber vorhin mal abgeschrieben.

    Bei vielen anderen Verleihen, die du hier verlinkt hast, wird das gleiche Kontaktformular benutzt, in dem auch nach Reichweite bzw. Klickzahlen gefragt wird. Aber was gibt man da an, wenn man gerade erst angefangen hat? Wäre auch blöd, wenn die nachfragen und tatsächlich einen Nachweis verlangen.

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  10. Zu Eclairplay gibt es allerdings noch ein großes Aber, wobei jeder selbst entscheiden muss, wie er es handhabt. Ich hatte bei diesem Hoster nachgefragt und folgende Antwort bekommen: „Das Material, das wir hosten, darf nur unmittelbar für die Bewerbung des Abspiel eines Films in Kinos verwendet werden.Die Rechte dafür liegen beim jeweiligen Filmverleih.“

    Nun ist diese Antwort sicherlich auch nicht komplett aussagekräftig, aber wohl so zu verstehen, dass das Material vornehmlich für ausgeprochene Marketingzwecke vorgesehen ist. Ich würde eher zu einer Registrierung auf epk.tv raten, da werden auch (allerdings offiziell) Bilder verschiedener Verleihe gehostet. Seit Kurzem nimmt sogar Netflix diesen Dienst in Anspruch, habe erst gestern eine Mail dazu bekommen. Vermutlich erklärt das auch, wieso von Netflix noch keine Antwort kam. Ich denke, die bekommen so viele Anfragen, dass sie selbst nicht mehr nachkommen und das Zeug deswegen auf einen anderen Hoster auslagern.

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  11. So, mal ein neues Update an dieser Stelle: Bislang hat es bei mir keinerlei Probleme mit Bildmaterial gegeben, allerdings benutze ich auch (fast) ausschließlich das Zeug von den jeweiligen Presseservern. Ab und zu verwende ich mal eigene Screenshots, aber das habe ich vielleicht zweimal erst gemacht.

    Nun ja, von Warner habe ich nach wie vor keinen Zugang bekommen. Wurde beim ersten Mal nach meinen Google-Analytics-Daten gefragt, die denen (wie es zu erwarten war) nicht ausgereicht haben. Es kam dann nur die lapidare Antwort zurück, dass man mir den Zugang verweigern würde. Interessanterweise ist es so, dass auch die PR-Agenturen, die die Betreuung für diverse Warner-Filme übernommen haben, immer nach Besucher- und Klickzahlen fragen, bevor sie einen in ihren Presseverteiler aufnehmen. Deswegen bekomme ich auch nach wie vor eine Einladungen zu Pressevorführungen von Warner-Filmen. Bei allen anderen großen Verleihen ist es überhaupt kein Problem, nicht mal bei Disney. Soll heißen, Warner will partout keine kleinen Blogger. Ich bekomme von einer Agentur zwar diverse Meldungen zu Kinostarts von Warner, PV-Einladungen aber nicht. Ist schon irgendwie frustrierend. Vor allem dann, wenn man immer alles korrekt macht. Habe z.B. schon einige Rezensionsexemplare bekommen, und die Agenturen haben sich bisher immer gefreut, wenn ich Packshots und Copyright-Vermerke so akkurat eingebunden habe.

    Für alle, die es interessiert, bleibe ich gerade mal beim Thema Pressevorführungen. ;-) Bei mir ist es dummerweise so, dass ich für PV immer nach Frankfurt gondeln muss, weil ich von Wiesbaden komme. Da ich mit den ÖV fahre, kostet mich dann im Grunde ein Film 16€. Der einzige Vorteil ist, dass ich dann (im Idealfall) schon eine Weile vorher einen Kinofilm rezensieren kann. Leider kam es in der jüngsten Vergangenheit immer öfter vor, dass manche PV am gleichen Tag wie die öffentlichen Previews stattfanden oder am darauffolgenden Tag. Oder noch „besser“, dass es in Frankfurt gar keine PV zu bestimmten Filmen gibt. Habe mittlerweile das Gefühl, dass Frankfurt immer öfter außen vor bleibt. Für „1917“, „Le Mans 66“ oder aktuell „Der Unsichtbare“ gab es in Frankfurt keine PV. Jedenfalls ergibt es für mich oft keinen Sinn, zu einer PV zu fahren, wenn ich am selben oder nächsten Tag in die Preview gehen kann. Nur für ein paar Stunden mehr, die ich Zeit für eine gescheite Rezension habe, lohnt es nicht, in ein Tagesticket für die Bahn zu investieren. So, das aber nur mal zu diesem Thema.

    Zurück zu den Bildern und noch eine kleine „Warnung“: Man sollte vorsichtig damit sein, Filmbilder irgendwo aus dem Netz zu nehmen und einfach als entsprechenden Copyright-Vermerk nur den Verleih zu nennen. Auf den Presseservern gibt es auch immer mal wieder Bilder, bei denen die Photo-Credits für den jeweiligen Fotografen genannt werden müssen. Und diese Urheber-Angabe findet man eben meist nur auf den Presseservern. Klar, ist immer noch die Frage, wie sehr die Verleihe oder Agenturen darauf achten. Aber wenn ich bedenke, wie penibel die Agenturen bei Copyright-Einbindungen im Home-Entertainment-Bereich sind, dann wäre ich bei Filmstills einfach vorsichtig.

    Jedenfalls gibt es für kleinere Blogger immer ein paar Hürden oder gar Fallstricke, sodass ich aktuell überlege, ob ich meinen Filmblog einstampfe und stattdessen meiner zweiten Leidenschaft Raum geben und einen Buchblog ins Leben rufen soll. Buchverlage scheinen meiner Recherche nach wesentlich unkomplizierter zu sein. In der Regel kann man sich da einfach die Buchcover von den Verlagsseiten runterladen oder einfach selbst ein Foto vom Buch machen. Letzteres scheinen viele Buchblogger zu praktizieren, indem sie die Bücher mit ein bisschen Dekokram drumherum einfach ablichten. Selbst die Klappentexte zu zitieren, stellt für die Verlage kein Problem dar.

    Nun ja, so viel erst mal zum aktuellen Stand, mehr habe ich nicht zu erzählen. ;-)

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  12. Hallo, vielen Dank für den klasse Beitrag und die interessanten Kommentare. Ich würde gerne über ältere Filme aus den 80er und 90er berichten und hierzu auch Bilder und Ausschnitte zeigen. Nun habe ich das Problem, dass alle diese Presseserver nur aktuelles Material anbieten.
    Wie komme ich an offizielles Material alter Filme? Oder wie kann ich legal diese Bilder und Ausschnitte zeigen wenn ich sie selbst anfertige?

    Oder glaubt ihr, das interessiert die Filmstudios sowieso nicht mehr bei alten Schinken? Zum Teil sind auch etliche Auschnitte der Filme mehrfach auf YouTube zu finden…

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    • Hi Martin,

      bei „Kollegen“ sehe ich es immer wieder, dass die einfach das Material nutzen, das sie im Netz finden. Selbiges wirst du wahrscheinlich auch tun müssen. Die Alternative? Den aktuellen (!!!) Rechteinhaber des jeweiligen Materials ausfindig machen und nachfragen. Ob das den jeweiligen Verleih interessiert, wirst du dann schon sehen. Youtube-Clips einzubinden ist nicht ganz so heikel, auch wenn es unter Umständen eine Grauzone ist. Mache ich bei mir aber auch immer so, nutze dafür aber immer die offiziellen Youtube-Videos der Verleihe.

      Sorry, dass ich dir nichts Konkreteres sagen kann, aber das ganze Thema ist nun mal verdammt schwammig. Was für mich (mitunter) ein Grund ist, weshalb ich nur noch wenig Lust auf die ganze Sache habe. Ehrlich gesagt bin ich auch schon mehr oder weniger „auf dem Absprung“. Die ganze Sparte ist doch schon heillos überlaufen, Blogs zum Thema FIlm gibt es ohne Ende, und vor allem Podcasts schießen gerade einer nach dem anderen aus dem Boden, von der Qualität wollen wir aber gar nicht erst anfangen… ;-)

      Wie auch immer du dich entscheidest: Wünsche dir viel Glück und Erfolg bei deinem Vorhaben!

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      • Vielen Dank für deine schnelle Antwort! Die Sache ist tatsächlich nicht ganz so einfach…und ja, das vermiest einem eigentlich schon vorher die Lust aktiv zu werden. Wobei das ja eigentlich im Sinne der Verleihe etc. ist.

        Naja, oft macht man sich auch einfach nur zuviel einen Kopf anstatt es einfach zu machen. Aber es soll ja auch alles rechtens sein….

        Ich habe deinen The End? Post auf deiner Seite gelesen. Schade, aber leider auch verständlich…

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  13. Ja, ich bin halt auch immer sehr bedacht darauf, rechtlich korrekt vorzugehen, auch wenn andere es nicht so genau nehmen. Die Wahrscheinlichkeit, dass sich jemand beschwert, ist zwar relativ gering, aber man weiß ja nie. Und ich für meinen Teil habe andere Sorgen, als mich auch noch mit so was zu befassen.

    Ob ich mit meiner Seite weitermache, weiß ich wirklich noch nicht. Aber ich lege definitiv eine Pause ein und schaue dann weiter. Pressevorführungen gibt es derzeit sowieso nicht, normale Kinogänge ebenso nicht. Eine Überlegung wäre ja, dass ich mich nur noch auf Streaming und Home-Entertainment-Veröffentlichungen beschränke, aber das erscheint mir auch nicht so wirkilch erstrebenswert. Ansonsten schreibe ich als freier Autor auch noch für eine andere Seite, wobei das nichts Anspruchsvolles ist. Aber es gibt halt Geld dafür.

    Wenn du dich noch weitere Fragen hast, kannst du mich auch gerne per Mail anschreiben, Adresse findest du ja auch meiner Seite. Ist mir immer ganz recht, mich mit anderen „Kollegen“ auszutauschen. Wenn du also magst, schreib mich gerne an. :-)

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  14. Hallo, darf ich, wenn ich mit Affiliate Geld machen will, dann Screenshots eines Filmausschnitts verwenden, indem die besagten Produkte zu sehen sind und meinen Link darunter setzen?

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  15. Hallo, heißt das, wenn ich mich bei Netflix Medien-Center registriere, darf ich die Titelbilder von Serien und Filmen verwenden ohne das ich bestraft werden kann?

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    • Mache dich aber schon mal darauf gefasst, dass da keine Antwort kommt. Ich habe mich vor über einem Jahr für das Portal registrieren wollen – und es kam bis heute eine Reaktion. Allerdings muss man auch dazusagen, dass Netflix mittlerweile viel Material auf epk.tv hostet, wo auch andere Verleihe ihr Bildmaterial für redaktionelle Nutzung zur Verfügung stellen.

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  16. Verlinken darfst du natürlich immer. Und einen Trailer zum Beispiel von YouTube auf deiner Seite einbetten ist ebenfalls erlaubt, da YouTube diese Funktion anbietet und der Rechteinhaber des Videos mit dem Hochladen auf YouTube diese Funktion akzeptiert hat. Solange der Trailer auf dem Ursprungsserver bleibt und du nur darauf verweist, ist alles gut. Du darfst nur nicht die Videodatei kopieren, anderswo hochladen und dort verwenden.

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