Es dürfte eine der unbekanntesten Regeln der Straßenverkehrsordnung sein, noch unbekannter als das zulässige Gesamtgewicht von einachsigen Pferdeanhängern bei Vollmond auf einer gebührenpflichtigen Fähre: Fahrräder darf man nicht „einfach so“ überholen. Gibt‘s doch gar nicht!, sagt ihr jetzt. Doch. Ehrlich …Weiterlesen »
